Färibach

17. Juli 1993: Der Färibach überschwemmt die Bettnaustrasse knietief. Der Färibach ist zwischen dem Landigweg und der Kantonsstrasse eingedolt in einem Betonrohr von 100cm Durchmesser, das in Blickrichtung neben der linken Strassenseite verlegt ist. Mehrere Liegenschaften wurden von diesem Ereignis stark betroffen. Die Tiefgarage der Lütze AG war mit Wasser gefüllt.
 
Chronologie der Überschwemmungen / Hochwasser seit 1983:
1983, 3. August
1993, 17. Juli
1995, 13. August
2007, 8. August
2008, 8. Oktober
2012, 9. Oktober
2021, 16. Juli, (leichter Überlauf, Garageneinfahrten betroffen, Sedimente auf der Bettnaustrasse)
2021, 25. Juli, (Gewittersturm mit Hagel, grosse Betroffenheit vieler Liegenschaften, Wasserpegel wie auf Foto vom 17. Juli 1993)
 
Entgegen vielfach gehörter Meinungen ist der Färibach keine Angelegenheit der Flurgenossenschaft Bettnau. Diese ist jedoch indirekt davon betroffen. Sei es, wenn der Färibach überschwemmt, oder wenn es darum geht, Gespräche über eine teilweise Abtretung der Bettnaustrasse an die Gemeinde zu führen.
 
Bund mit Eidg. Gewässerschutzgesetz
Kanton mit Naturgefahrenkarte
Bezirk mit gesetzlicher Hoheit über die Fliessgewässer
(Bezirksversammlung vom 6.12.2022 beschliesst den Betrag von CHF 50'000 für ein Vorprojekt)
Gemeinde mit dem Zonenplan
 
Gemäss dem seit 2011 gültigen Eidg. Gewässerschutzgesetz wäre eine Eindolung des Färibachs verboten. Angestrebt wird heute eine Renaturierung der eingedolten Fliessgewässer. Es ist eine technisch schwierige, nicht ganz billige, jedoch eine lösbare Aufgabe. Langfristig gesehen sind solche Renaturierungen ein grosser Gewinn für die Natur, für die Gewässer, für die Menschen und natürlich für die Fische. Es liegt auf der Hand, dass ohne eine Zusammenarbeit der oben aufgeführten Behörden keine zielführende Lösung möglich ist.
Jedoch, wer nimmt die heisse Kartoffel in die Hand?